Mitglied werden
Angebote und Vorteile für Mitglieder
Im Leitbild und in der Satzung unseres Verbandes sowie unter Aufgaben und Ziele werden die Aktivitäten und Leistungen des bus. ausführlich beschrieben. Hier können Sie ersehen, welche Vorteile die Mitgliedschaft mit sich bringt.
Ein wesentlicher Nutzen für Mitglieder besteht in der Möglichkeit, an unseren themenspezifischen Qualitätszirkeln (Adaption, Ambulante Suchthilfe, Arbeitsbezogene Maßnahmen, Drogentherapie, Eltern/Kind-Einrichtungen, Tageskliniken, Soziale Teilhabe) sowie an den regionalen Arbeitskreisen (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Nord, Nordrhein-Westfalen, Ost) teilzunehmen. Die Qualitätszirkel und Arbeitskreise dienen dem kollegialen und fachlichen Austausch und geben Impulse für die Interessenvertretung der Einrichtungen auf Landesebene.
Mitglieder erhalten den „Kasseler Rundbrief“ mit wichtigen Informationen aus dem Arbeitsbereich Abhängigkeitserkrankungen. Im Mitgliederbereich unserer Homepage, www.bussmitglieder.de, stehen aktuelle Informationen und interne Arbeitsergebnisse zur Verfügung. Mitgliedseinrichtungen werden außerdem in unserer öffentlichen Mitgliederdatenbank www.therapieplaetze.de dargestellt. Ihr Profil können die Einrichtungen selbst bearbeiten. Auf KONTUREN online. Fachportal zu Sucht und Sozialen Fragen, haben Mitglieder die Möglichkeit, zum Vorzugspreis Stellenanzeigen zu veröffentlichen.
Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für stationäre und ganztägig ambulante Einrichtungen beträgt laut Beschluss der Mitgliederversammlung aktuell 62,50 € pro Behandlungsplatz (ab 01.01.2025 67,00 €).
Für ambulante Einrichtungen berechnet sich der jährliche Mitgliedsbeitrag aus der Anzahl der kumulierten Vollzeitstellen (VK) inklusive Honorarmitarbeiter:innen und beträgt 62,50 € pro VK (ab 01.01.2025 67,00 €).
Bei Aufnahme im laufenden Kalenderjahr erfolgt eine anteilige Berechnung.
Aufnahmeverfahren
Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung wird der Träger mit einer oder mehreren seiner Einrichtungen Mitglied des Verbandes. Der juristische Partner des Aufnahmeverfahrens ist die gesetzliche Vertretung der Trägerschaft einer Einrichtung.
Die Träger der Einrichtungen sollen entweder
- der Freien Wohlfahrtspflege angehören und/oder
- als gemeinnützig anerkannt und/oder
- öffentlich-rechtlich sein.
Zur Beantragung der Mitgliedschaft senden Sie bitte folgende Unterlagen an die Geschäftsstelle:
- Ausgefüllter Aufnahmeantrag (Download Antragsformulare siehe unten)
- Aktuelle Konzeption (oder eine äquivalente Darstellung der erbrachten Leistung für Einrichtungen mit anderen Angeboten als der medizinischen Rehabilitation)
- Auszug Vereinsregister/Handelsregister
Nach einer formalen Vorprüfung werden Ihre Unterlagen dem Vorstand zur Beschlussfassung über die Aufnahme in den Verband vorgelegt.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, Sie bald in den Reihen unseres Verbandes begrüßen zu dürfen!