18.03.2024 „Therapie statt Strafe“ sichern – Stellungnahme der BAG Straffälligenhilfe und DHS
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) begrüßen ausdrücklich die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu schließen, die aktuell die Umsetzbarkeit des bewährten Ansatzes „Therapie statt Strafe“ verhindert. Die geplante Änderung betrifft § 7 SGB II, der regelt, wer nach diesem Buch Leistungen erhält, und wer von diesen Leistungen ausgeschlossen ist. Von diesem Ausschluss sind aktuell auch Menschen betroffen, die auf Grundlage des § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in stationären Einrichtungen zur Therapie untergebracht sind